Sozialzahnmedizin

Wir sind für Sie da

Unsere Zahnarztpraxis in Bülach bietet sozialzahnmedizinische Leistungen für Patienten, die durch Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen (EL) finanziell unterstützt werden. Dank einer klaren Vorgehensweise und enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden stellen wir sicher, dass notwendige Behandlungen durchgeführt werden, ohne dass dies zu einer finanziellen Belastung für die Patienten führt.

Für Sozialhilfeempfänger:

Die Behandlungskosten können direkt mit der zuständigen Sozialhilfebehörde abgerechnet werden. Sollte ein bestimmter Betrag überschritten werden, muss der behandelnde Zahnarzt vorab eine Kostengutsprache beim Sozialamt einholen. Um weiterhin in vollem Umfang unterstützt zu werden, ist eine jährliche Kontrolluntersuchung mit professioneller Zahnreinigung erforderlich.

Für AHV/IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen (EL):

Hier erfolgt die Abrechnung über das Amt für Ergänzungsleistungen. Auch in diesem Fall ist bei höheren Behandlungskosten eine vorherige Kostengutsprache durch den behandelnden Zahnarzt notwendig. Die Behandlungen orientieren sich an den Vorgaben der Vereinigung der Kantonszahnärztinnen und Kantonszahnärzte und müssen einfach, wirtschaftlich und zweckmässig sein.

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